echt jetzt?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Angst vor dem Frauenarzt
Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
-
Zitat von Valerica Beitrag anzeigenDer arzt hat schweigepflicht und daran muss er sich halten. Und weil du schon 14 bist ist alles in Ordnung.
Zitat von mitoderohne Beitrag anzeigenDa du über 14 bist darf bzw muss dein Arzt deiner Mutter nichts mitteilen - ohne deinem Ausdrücklichen Wunsch.Zuletzt geändert von Die_Lotta; 02.09.2015, 18:03.
Kommentar
-
Zitat von Die_Lotta Beitrag anzeigenFalsch. Wenn eine Anordnung des Jugendamts oder Gerichts vorliegt, dann ist das Unisnn. Nein, da ist überhaupt nichts in Ordnung. Sonst würde das Jugendamt sich nicht damit beschäfigen oder gar ein Gericht.
Kommentar
-
Zitat von Darksunshine Beitrag anzeigenBist du immer so eine miesmacherin
Die Threadstarterin ist schlecht damit beraten, ihr eine Scheinwelt für die Nase zu halten, das nützt ihr wenig.
Glaubst du denn im Ernst, die Gerichte lassen sich so einfach verarschen? Sorry, durch eingehende Untersuchungen kann meist noch erheblich mehr festgestellt werden, als nur ob Jungfrau oder nicht.
Gerichte sehen Sex ausserhalb gewisser Altersgrenzen übrigens keineswegs als Kavaliersdelikte an, da geht es gleich massiv ins Sexualstrafrecht. Das hat dann meist erhebliche Folgen (wenigstens für den Älteren).
Kommentar
-
Wenn er 22 ist und sie 14 ist, geht das nicht "massiv ins sexualstrafrecht". Wenn er 25 wäre und sie 14 würde man da vlt nicht mehr so drüber hinweggucken wie man es bei 22 tun würde ( da könnte es ja vlt an 2 wochen liegen, dass er über 21 ist.
Solange sich Jugenamt und Gerichte nicht mit der Sache beschäftigen zählt das was ich eben gesagt habe. Wenn sie es jedoch tun, dann muss der Arzt dem Gericht etc. Die ergebnisse mitteilen.
Aber ich glaube eher, die Fragestellerin denkt, die Mutter könnte es Gerichtlich geltend machen. Das würde aber glaube ich keine Mutter machen, denn das kostet einen heiden Geld.
Kommentar
-
Nein ,Der Artz darf gar nicht sagen :sonst kannst du ihn sagar anzeigen!
Wenn ein Gericht oder Jugendamt eine Untersuchung anordnet, dann wäre es doch absolut sinnlos, wenn anschließend das Ergebnis der Untersuchung unter die ärztliche Schweigepflicht fällt.
Wenn das nicht so wäre, könnte beispielsweise das Ergebnis einer Blutprobe vor Gericht nicht genannt werden.
Offensichtlich ist im Falle der TE doch etwas vorgefallen, das bereits Gericht bzw. Jugendamt zu Maßnahmen veranlasst hat.
Kommentar
-
Zitat von mitoderohne Beitrag anzeigenWenn er 22 ist und sie 14 ist, geht das nicht "massiv ins sexualstrafrecht". Wenn er 25 wäre und sie 14 würde man da vlt nicht mehr so drüber hinweggucken wie man es bei 22 tun würde ( da könnte es ja vlt an 2 wochen liegen, dass er über 21 ist.
Solange sich Jugenamt und Gerichte nicht mit der Sache beschäftigen zählt das was ich eben gesagt habe. Wenn sie es jedoch tun, dann muss der Arzt dem Gericht etc. Die ergebnisse mitteilen.
Aber ich glaube eher, die Fragestellerin denkt, die Mutter könnte es Gerichtlich geltend machen. Das würde aber glaube ich keine Mutter machen, denn das kostet einen heiden Geld.
Kommentar
-
Zitat von sanddorn Beitrag anzeigenVorsichtig, so ganz allgemein kann man das nicht sagen.
Wenn ein Gericht oder Jugendamt eine Untersuchung anordnet, dann wäre es doch absolut sinnlos, wenn anschließend das Ergebnis der Untersuchung unter die ärztliche Schweigepflicht fällt.
Wenn das nicht so wäre, könnte beispielsweise das Ergebnis einer Blutprobe vor Gericht nicht genannt werden.
Offensichtlich ist im Falle der TE doch etwas vorgefallen, das bereits Gericht bzw. Jugendamt zu Maßnahmen veranlasst hat.
Kommentar
-
Einfach mal so
Hey und hallo !
Mache dir da mal keine zu großen Gedanken !
Ob es nun richtig,oder falsch ist,mit einem 22 jährigen Sex zu haben,möchte ich nicht beurteilen.
Fakt ist aber,wenn du es nicht möchtest,unter normalen Umständen untersucht zu werden,wird dich auch kein Gyn untersuchen.Du bist über 14 und musst einer Untersuchung zustimmen.
Also,deine Mum kann dich nicht bei einem Gyn auf den Stuhl legen und ihm sagen,was er zu machen hat
Fakt 2,solltest du mit deiner Mum freiwillig hingehen,hast du das Recht,ohnen die Anwesenheit deiner Mum untersucht zu werden.Der Arzt hat absolute Schweigepflicht deiner Mutter gegenüber,so lange keine Gefahr für dich besteht - du schwer erkrankt bist.
Was der Arzt feststellen kann,dass du keine Jungfrau mehr bist,sonst nichts.
Er kann nicht feststellen,ob du dich selbst entjungfert hast - Sb,Sport,oder durch Geschlechtsverkehr.
Eine Untersuchung durch ein Amt,Jugendamt,Staatsanwaltschaft kommt nur dann zum tragen,wenn deine Mutter eine direkte Anzeige macht
Aber auch dieser Arzt kann nur feststellen,dass du keine Jungfrau mehr bist.
Er kann nicht sagen,warum du keine mehr bist und wer dich wann,womit entjungfert hat.
Aber ich denke mal,reden bringt mehr,als wie diesesThema eskalieren zu lassen.
Versuche um des Frieden Wille,mit deiner Mum zu reden.
LG Andrea
Kommentar
-
Zitat von darksadie15 Beitrag anzeigenHey und hallo !
Mache dir da mal keine zu großen Gedanken !
Ob es nun richtig,oder falsch ist,mit einem 22 jährigen Sex zu haben,möchte ich nicht beurteilen.
Fakt ist aber,wenn du es nicht möchtest,unter normalen Umständen untersucht zu werden,wird dich auch kein Gyn untersuchen.Du bist über 14 und musst einer Untersuchung zustimmen.
Also,deine Mum kann dich nicht bei einem Gyn auf den Stuhl legen und ihm sagen,was er zu machen hat
Fakt 2,solltest du mit deiner Mum freiwillig hingehen,hast du das Recht,ohnen die Anwesenheit deiner Mum untersucht zu werden.Der Arzt hat absolute Schweigepflicht deiner Mutter gegenüber,so lange keine Gefahr für dich besteht - du schwer erkrankt bist.
Was der Arzt feststellen kann,dass du keine Jungfrau mehr bist,sonst nichts.
Er kann nicht feststellen,ob du dich selbst entjungfert hast - Sb,Sport,oder durch Geschlechtsverkehr.
Eine Untersuchung durch ein Amt,Jugendamt,Staatsanwaltschaft kommt nur dann zum tragen,wenn deine Mutter eine direkte Anzeige macht
Aber auch dieser Arzt kann nur feststellen,dass du keine Jungfrau mehr bist.
Er kann nicht sagen,warum du keine mehr bist und wer dich wann,womit entjungfert hat.
Aber ich denke mal,reden bringt mehr,als wie diesesThema eskalieren zu lassen.
Versuche um des Frieden Wille,mit deiner Mum zu reden.
LG Andrea
Vieln Vielen dankedas war die hilfreichte antwort von allen.
Kommentar
-
Einfach mal so
Zitat von mitoderohne Beitrag anzeigenWenn er 22 ist und sie 14 ist, geht das nicht "massiv ins sexualstrafrecht". Wenn er 25 wäre und sie 14 würde man da vlt nicht mehr so drüber hinweggucken wie man es bei 22 tun würde ( da könnte es ja vlt an 2 wochen liegen, dass er über 21 ist.
Solange sich Jugenamt und Gerichte nicht mit der Sache beschäftigen zählt das was ich eben gesagt habe. Wenn sie es jedoch tun, dann muss der Arzt dem Gericht etc. Die ergebnisse mitteilen.
Aber ich glaube eher, die Fragestellerin denkt, die Mutter könnte es Gerichtlich geltend machen. Das würde aber glaube ich keine Mutter machen, denn das kostet einen heiden Geld.
Kommentar
-
Zitat von 2Selina001 Beitrag anzeigenHat irgendjemand behauptet das Gericht oder Jugendamt schon eingeschalten sind?
MUSS der Arzt sagen das ich keine Jungfrau mehr bin oder hat er Schweigepflicht auch wenn es Anordnung des Jugendamts,oder Anordnung des Gerichts ist?
Kommentar
-
Zitat von sanddorn Beitrag anzeigenDeine Frage
legt die Annahme doch nahe.
Kommentar
-
Zitat von mitoderohne Beitrag anzeigenEs kam etwas so rüber, als seien Jugenamt und co schon in die Sache verwickelt. Aber ich glaube nicht dass diene Mutter so weit gehen würde. Stell ihr einfach deinen Freund vor und fertig
Kommentar
Kommentar